Sonderurlaub bei einem Todesfall
Ein Todesfall in der Familie ist eine schwere emotionale Belastung. Berufliche Anforderungen erscheinen in dieser Ausnahmesituation weit entfernt. Deshalb steht vielen Arbeitnehmern Sonderurlaub im Todesfall nach § 616 BGB zu. Wir erklären Ihnen, ob Ihnen dieser Urlaub zusteht und wie viele Tage Sie frei nehmen dürfen.
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Wann steht Ihnen Sonderurlaub zu?
Beim Tod eines Angehörigen hat jeder Arbeitnehmer laut § 616 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Anspruch auf gesetzlichen Sonderurlaub. Das bedeutet, dass er für eine bestimmte Zeit trotz Entgeltfortzahlung von seiner Arbeitspflicht befreit wird.
Eine Ausnahme von diesem Anspruch auf Sonderurlaub besteht nur dann, wenn dieser für das Arbeitsverhältnis ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn im Arbeitsvertrag geregelt ist, dass § 616 BGB keine Anwendung findet.
Warum sind freie Tage wichtig?
Der Verlust eines geliebten Menschen ist für die Angehörigen ein schwerer Schlag. Er löst tiefe Trauer aus. Die freien Tage bei einem Todesfall helfen natürlich nicht, diesen Verlust zu verarbeiten. Das Arbeitsrecht sieht jedoch Sonderurlaub vor, damit sich der Arbeitnehmer um die Organisation der Beerdigung kümmern und in Ruhe Abschied nehmen kann.
Die Auseinandersetzung mit dem Verlust und eine Abschiednahme im Kreis der Familie helfen bei der Trauerbewältigung. Dementsprechend sind freie Tage sehr wichtig und Sie sollten diese in Anspruch nehmen.
Wer hat Anspruch auf Sonderurlaub?
Gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall haben Hinterbliebene ersten Grades. Dazu zählen:
- Ehe-/Lebenspartner
- Eltern
- Kinder
- Pflege- und Adoptivkinder
- Geschwister
Sonderurlaub für andere Verwandte
In manchen Fällen wird auch anderen Verwandten Sonderurlaub im Todesfall gewährt. Dies hängt aber von der Kulanz Ihres Arbeitgebers ab beziehungsweise von den konkreten Regelungen in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag. Gegebenenfalls gibt es auch freie Tage für:
- Großeltern
- Tanten und Onkel
- Cousinen und Cousins
- Schwiegereltern
Dauer des Sonderurlaubs
Wie viele freie Tage Ihnen im Todesfall zustehen, hängt von der Grundlage Ihres Urlaubsanspruchs ab: die gesetzlichen Regelungen, Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag. Es ist daher schwierig, eine allgemeine Aussage zur Dauer des Sonderurlaubs anzugeben.
Gesetzliche Regelungen
Der § 616 BGB regelt die bezahlte Freistellung des Arbeitnehmers aus Gründen, auf die er keinen Einfluss hat. Dazu zählt unter anderem ein Todesfall. Zur Dauer des Sonderurlaubs gibt es keine verbindliche Angabe, üblicherweise beläuft sie sich auf 1 bis 2 Tage: Einen für den Todestag und einen für den Tag der Beerdigung.
In Einzelfällen kann der Sonderurlaub vom Arbeitgeber bis zu zwei Wochen genehmigt werden – hier spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle wie zum Beispiel Betriebszugehörigkeit, Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen oder auch Kulanz Ihres Arbeitgebers.
Tarifvertrag
Wenn Sie nach einem Tarifvertrag arbeiten, können möglicherweise andere Vereinbarungen greifen. Der Wortlaut des § 616 BGB wird hier detaillierter formuliert und definiert. Dadurch wird auch festgesetzt, wie viel Sonderurlaub Sie erhalten.
Arbeitsvertrag
Darüber hinaus kann auch in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt sein, wie viele Tage Sonderurlaub Ihnen im Todesfall zustehen. Ist dies nicht der Fall, gilt das Gesetz.
Lohn- und Gehaltsfortzahlung
Da es sich beim Sonderurlaub im Todesfall um eine gesetzlich gewährte Urlaubszeit handelt und nicht um eine unbezahlte Freistellung, wird auch das Arbeitsentgelt weiter gezahlt.
Sonderurlaub im Todesfall beantragen
Auch der Sonderurlaub muss wie regulärer Urlaub schriftlich beantragt werden. Die schnellste Möglichkeit bei einem Todesfall ist in der Regel der direkte Weg zu den Vorgesetzten. Informieren Sie Ihre Vorgesetzte oder Ihren Vorgesetzten am besten persönlich.
Gibt es Alternativen zum Sonderurlaub?
Wenn Ihnen der Sonderurlaub zu kurz ist, um die Beisetzung zu planen oder um die erste Phase der Trauer zu bewältigen, können Sie weitere Möglichkeiten nutzen, um freie Tage zu bekommen.
Regulärer Urlaub
Melden Sie bei Ihrem Arbeitgeber regulären Urlaub an. Meist ist auch eine unbezahlte Freistellung möglich. Beide Möglichkeiten setzen jedoch das Einverständnis des Arbeitgebers voraus.
Krankschreibung durch den Hausarzt
Unter besonderen Umständen können Sie sich auch von Ihrem Hausarzt krankschreiben lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr Handeln und Denken durch den Verlust eingeschränkt sind und die emotionale Belastung so hoch ist, dass Sie arbeitsunfähig sind.
Gute Gründe, die eigene Beerdigung zu planen
Halten Sie Ihren eigenen Willen für den Fall Ihres Todes fest und sichern Sie sich und Ihre Familie finanziell ab.
- Sie schützen Ihre eigenen Interessen
- Sie vermeiden Stress und Sorgen in Ihrer Familie
- Sie schützen Ihre Familie vor finanzieller Belastung
Erleichtern Sie sich und Ihren Liebsten das Leben.
Bitte beachten Sie, dass die Hinweise auf dieser Seite lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dienen und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellen. Als Bestattungsunternehmen sind wir Ihre kompetente Hilfe zu allen Fragen der Bestattung. Wenn Sie eine verbindliche Rechtsberatung zum Thema Sonderurlaub benötigen, kontaktieren Sie bitte einen Anwalt.
Häufige Fragen
Gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall haben Hinterbliebene ersten Grades: Ehe- oder Lebenspartner, Eltern, Kinder, Pflege- und Adoptivkinder sowie Geschwister.
Dieser Anspruch kann allerdings vom Arbeitgeber durch eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden.
Die Dauer des Sonderurlaubs im Todesfall ist nicht gesetzlich festgelegt. Üblich sind bei Hinterbliebenen ersten Grades zwei Tage Sonderurlaub. Dies kann im Arbeits- oder Tarifvertrag jedoch abweichend geregelt sein.
Sonderurlaub im Todesfall müssen Sie, genau wie regulären Urlaub, schriftlich beantragen. Da bei einem Todesfall die Zeit drängt, informieren Sie Ihre Vorgesetzte oder Ihren Vorgesetzten jedoch am besten direkt.