Sonderurlaub bei einem Todesfall

Ein Todesfall in der Familie ist eine schwere emotionale Belastung. Berufliche Anforderungen erscheinen in dieser Ausnahmesituation weit entfernt. Deshalb kann Ihnen bei einem Todesfall Sonderurlaub zustehen.

Warum sind freie Tage wichtig?

Die freien Tage bei einem Todesfall helfen natürlich nicht, den Verlust zu verarbeiten. Das Arbeitsrecht sieht Sonderurlaub vor, damit der Arbeitnehmer sich um die Organisation der Beerdigung kümmern und sich mit dem Verlust auseinandersetzen kann. Dementsprechend sind freie Tage sehr wichtig und Sie sollten diese in Anspruch nehmen.

Wann steht Ihnen Sonderurlaub zu?

Beim Tod eines Angehörigen hat jeder Arbeitnehmer laut § 616 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Anspruch auf gesetzlichen Sonderurlaub, es sei denn dieser Anspruch wird im Arbeitsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn im Arbeitsvertrag geregelt ist, dass § 616 BGB keine Anwendung findet.

Was tun im Todesfall?

  1. Rufen Sie einen Arzt
    Jeder Todesfall muss durch einen Arzt bestätigt werden.
  2. Kontaktieren Sie uns
    Klicken Sie auf den Link oder rufen Sie uns an. Wir sind für Sie da, können Sie kostenfrei beraten und unterstützen Sie bei der Organisation der Bestattung.

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Wie viel Sonderurlaub steht Ihnen zu?

Wenn Ihr Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall nicht vertraglich ausgeschlossen ist, können Sie Ihren Urlaubsanspruch auf unterschiedlichen Grundlagen stellen.

Gesetzliche Regelungen

Der § 616 BGB regelt die bezahlte Freistellung des Arbeitnehmers aus Gründen, auf die er keinen Einfluss hat. Dazu zählt unter anderem ein Todesfall. Zur Dauer des Sonderurlaubs gibt es keine verbindliche Angabe, üblicherweise beläuft sie sich auf 1 bis 2 Tage: Einen für den Todestag und einen für den Tag der Beerdigung. In Einzelfällen kann der Sonderurlaub vom Arbeitgeber bis zu zwei Wochen genehmigt werden – hier spielen Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen und Kulanz Ihres Arbeitgebers eine Rolle.

Sonderurlaub bei einem Todesfall laut BGB

Tarifvertrag

Wenn Sie nach einem Tarifvertrag arbeiten, können möglicherweise andere Vereinbarungen greifen. Der Wortlaut des § 616 BGB wird hier detaillierter formuliert und definiert. Beispielsweise wird festgesetzt, für welche Familienangehörigen und wie viel Sonderurlaub Sie erhalten.

Arbeitsvertrag

Auch können in Ihrem Arbeitsvertrag Bestimmungen für Sonderurlaub festgelegt sein. Ist dies nicht der Fall, gilt das Gesetz. Anspruch auf Sonderurlaub haben:

  • Ehe-/Lebenspartner
  • Eltern
  • Kinder
  • Pflege- und Adoptivkinder
  • Geschwister

Im Ermessen des Arbeitgebers:

  • Großeltern
  • Tanten und Onkel
  • Cousinen und Cousins
  • Schwiegereltern

Sonderurlaub beantragen

Auch, wenn Ihnen Sonderurlaub gewährt wird, muss dieser wie regulärer Urlaub schriftlich beantragt werden. Da bei einem Todesfall schnell reagiert werden muss, ist der direkte Weg zum Vorgesetzten die schnellste Möglichkeit. Informieren Sie ihn persönlich.

Gibt es Alternativen zum Sonderurlaub?

Wenn Ihnen der Sonderurlaub zu kurz ist, um die Beisetzung zu planen oder um die erste Phase der Trauer zu bewältigen, können Sie weitere Möglichkeiten nutzen.

Regulärer Urlaub

Sie können bei Ihrem Arbeitgeber regulären Urlaub anmelden. Meist ist auch eine unbezahlte Freistellung möglich. Beide Möglichkeiten setzen jedoch das Einverständnis des Arbeitgebers voraus.

Krankschreibung durch den Hausarzt

Unter besonderen Umständen können Sie sich auch von Ihrem Hausarzt krankschreiben lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr Handeln und Denken durch den Verlust eingeschränkt sind und die emotionale Belastung so hoch ist, dass Sie arbeitsunfähig sind.

Sonderurlaub bei einem Todesfall: Ärztliches Attest

Gute Gründe, die eigene Beerdigung zu planen

Halten Sie Ihren eigenen Willen für den Fall Ihres Todes fest und sichern Sie sich und Ihre Familie finanziell ab.

  • Sie schützen Ihre eigenen Interessen
  • Sie vermeiden Stress und Sorgen in Ihrer Familie
  • Sie schützen Ihre Familie vor finanzieller Belastung

Erleichtern Sie sich und Ihren Liebsten das Leben.

Jetzt beraten lassen

Bitte beachten Sie, dass die Hinweise auf dieser Seite lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dienen und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellen. Als Bestattungsunternehmen sind wir Ihre kompetente Hilfe zu allen Fragen der Bestattung. Wenn Sie eine verbindliche Rechtsberatung zum Thema Sonderurlaub benötigen, kontaktieren Sie bitte einen Anwalt.