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Bestimmen Sie selbst, wer im Ernstfall für Sie handeln und wichtige Entscheidungen treffen darf.
Vorsorgevollmacht ohne Notar erstellen
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bekannt aus
Jeden Tag kann eine Situation eintreten, die Sie handlungsunfähig macht – ein schwerer Unfall mit Komafolge etwa oder eine Demenzerkrankung. Sollten Sie selbst keine rechtswirksamen Entscheidungen mehr treffen können, muss ein bevollmächtigter Vertreter für Sie entscheiden.
Vom Gericht bestellte Betreuer sind aber sehr teuer. Außerdem wissen Sie nicht, wer zu Ihrem Vertreter bestellt wird. Darum sollten Sie jetzt eine Vorsorgevollmacht erstellen. Sie wählen damit selbst eine Vertrauensperson aus, die im Notfall wichtige Entscheidungen für Sie treffen kann.
Sie bewahren Ihre Selbstbestimmung.
Eine selbst gewählte Vertrauensperson handelt und trifft Entscheidungen in Ihrem Sinne. Das ist im Ernstfall besser als eine Person, die Ihnen fremd ist.
Sie schützen Ihre eigenen Interessen.
Sie können selbst entscheiden, welche Befugnisse Sie erteilen und welche nicht. Die Vollmacht wird nach Ihren Bedürfnissen maßgeschneidert.
Sie schützen Ihre Familie.
Mit einer Vollmacht bleibt Ihre Familie in einer Notsituation handlungsfähig und kann wichtige Entscheidungen treffen – z. B. über Finanzen, Verträge und persönliche Angelegenheiten.
Die Vorsorgevollmacht von November wurde nach einer Vorlage des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz erstellt. Sie können Ihrer Vertrauensperson damit Befugnisse in allen Angelegenheiten erteilen (Generalvollmacht) oder in einzelnen Bereichen (Teilvollmacht):
Gesundheit und Pflege
Vollmacht zur Vertretung in Gesundheits- und Pflegefürsorge, Entscheidungen in Behandlungsfragen
Ärztliche Maßnahmen
Sie legen selbst fest: Darf die bevollmächtigte Person für Sie über Freiheitsbeschränkungen und Zwangsmaßnahmen entscheiden?
Wohnung und Aufenthalt
Bestimmung des Wohnorts, Haushaltsauflösungen, Wohn- und Heimverträge abschließen und kündigen
Post und Kommunikation
Darf die oder der Bevollmächtigte private Post öffnen und lesen? Internet- und Telekommunikationsverträge abschließen, ändern und kündigen?
Vertretung und Vermögenswerte
Vor welchen Institutionen möchten Sie rechtlich vertreten werden? Welche Befugnisse erteilen Sie in Bezug auf Ihre Vermögenswerte?
Digitale Daten
Welche Vollmacht erteilen Sie in Bezug auf Online-Konten und digitale Daten?
Untervollmachten
Möchten Sie Ihrer Vertrauensperson gestatten, Untervollmachten zu erteilen? Sie können auch eine oder einen Hauptbevollmächtigten und Ersatzbevollmächtigte benennen.
„Auch Ehegatten, Kinder und andere Angehörige dürfen Sie rechtlich nicht in allen Punkten vertreten. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Deswegen eignet sich die Vorsorgevollmacht für jeden – egal, ob er Familie hat oder nicht.“
Christoph Basner und Robin Klemm
Gründer und Geschäftsführer von November
„Auch Ehegatten, Kinder und andere Angehörige dürfen Sie rechtlich nicht in allen Punkten vertreten. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Deswegen eignet sich die Vorsorgevollmacht für jeden – egal, ob er Familie hat oder nicht.“
Christoph Basner und Robin Klemm Gründer und Geschäftsführer von November
Eine Vorsorgevollmacht sollten Sie zusätzlich zur Patientenverfügung erstellen – nur so stellen Sie sicher, dass in jeder Situation Ihres Lebens Entscheidungen in Ihrem Sinne getroffen werden. Um Regelungslücken in der Vorsorgevollmacht 100-prozentig auszuschließen, empfiehlt es sich außerdem, eine ergänzende Betreuungsverfügung auszufüllen.
Patientenverfügung | Vorsorgevollmacht | Betreuungsverfügung | |
Wer trifft die Entscheidungen? | Sie treffen eigene Entscheidungen und halten diese für Notsituationen fest | Sie legen fest, wer in einer Notsituation stellvertretend Entscheidungen für Sie treffen soll | Sie schlagen vor, wer in einer Notsituation stellvertretend Entscheidungen für Sie treffen soll |
Was deckt die Verfügung ab? | Fragen der medizinischen Behandlung | Alle regelungsbedürftigen Angelegenheiten | Alle regelungsbedürftigen Angelegenheiten |
Wer bestimmt die Befugnisse? | Sie selbst | Sie selbst | Das Betreuungsgericht |
Für wen ist die Verfügung geeignet? | Für jeden | Für jeden, auch als Ergänzung zur Patientenverfügung | Ergänzung bzw. Alternative zur Vorsorgevollmacht |
Wer kontrolliert die Ausführung? | ggf. Vertrauensperson oder gesetzlicher Betreuer | Vertrauensperson entscheidet allein und unabhängig | Betreuer wird gerichtlich bestätigt und kontrolliert |
Wann ist die Verfügung rechtskräftig? | Mit Unterschrift gültig und rechtlich verbindlich | Mit Unterschrift gültig und rechtlich verbindlich | Nur eine Empfehlung. Betreuer muss vom Gericht bestätigt werden |
Voraussetzung | Verfasser muss voll geschäftsfähig sein | Verfasser muss voll geschäftsfähig sein |
Verfasser muss nicht voll geschäftsfähig sein |
Patientenverfügung | |
Wer trifft die Entscheidungen? | Sie treffen eigene Entscheidungen und halten diese für Notsituationen fest |
Was deckt die Verfügung ab? | Fragen der medizinischen Behandlung |
Wer bestimmt die Befugnisse? | Sie selbst |
Für wen ist die Verfügung geeignet? | Für jeden |
Wer kontrolliert die Ausführung? | ggf. Vertrauensperson oder gesetzlicher Betreuer |
Wann ist die Verfügung rechtskräftig? | Mit Unterschrift gültig und rechtlich verbindlich |
Voraussetzung | Verfasser muss voll geschäftsfähig sein |
Vorsorgevollmacht | Betreuungsverfügung |
Sie legen fest, wer in einer Notsituation stellvertretend Entscheidungen für Sie treffen soll | Sie schlagen vor, wer in einer Notsituation stellvertretend Entscheidungen für Sie treffen soll |
Sie selbst | Das Betreuungsgericht |
Alle regelungsbedürftigen Angelegenheiten | Alle regelungsbedürftigen Angelegenheiten |
Für jeden, auch als Ergänzung zur Patientenverfügung | Ergänzung bzw. Alternative zur Vorsorgevollmacht |
Vertrauensperson entscheidet allein und unabhängig | Betreuer wird gerichtlich bestätigt und kontrolliert |
Mit Unterschrift gültig und rechtlich verbindlich | Nur eine Empfehlung. Betreuer muss vom Gericht bestätigt werden |
Verfasser muss voll geschäftsfähig sein |
Verfasser muss nicht voll geschäftsfähig sein |
Bei November erhalten Sie Ihre Vorsorgevollmacht kostenlos. Sie müssen einfach nur den Vordruck ausfüllen, als PDF erstellen und die fertige Vorsorgevollmacht ausdrucken.
Kostenfrei
Rechtssicher
Jederzeit aktualisierbar
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Jederzeit aktualisierbar
Bei November können Sie Ihre Vorsorgevollmacht und andere wichtige Dokumente speichern und jederzeit aktualisieren. Erstellen und verwalten Sie Ihre Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und weitere Vorsorgedokumente kostenfrei in unserem Vorsorgeportal:
„Wenn sich Ihre Wünsche ändern, können Sie jederzeit eine neue Vorsorgevollmacht ausdrucken. Entdecken Sie jetzt das Vorsorgeportal von November!“
Miriam Schalk, Teamleitung Bestattungen
Auch Ehegatten, Kinder und andere Angehörige sind im Notfall nicht automatisch Bevollmächtigte, d. h. sie dürfen Sie rechtlich nicht in allen Punkten vertreten. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Deswegen eignet sich die Vorsorgevollmacht für jeden – egal, ob er Familie hat oder nicht.
Mit der Vorsorgevollmacht erteilen Sie weitreichende Befugnisse. Es ist daher unbedingt notwendig, dass Sie der bevollmächtigten Person zu 100 Prozent vertrauen. Wenn Sie sich nicht sicher sind oder niemanden haben, den Sie bevollmächtigen wollen, empfehlen wir Ihnen, stattdessen eine Betreuungsverfügung aufzusetzen. Ihr darin gewählter Vertreter untersteht der Kontrolle des Betreuungsgerichts.
Bei November können Sie Ihre Betreuungsverfügung kostenlos erstellen:
Im November-Portal können Sie eine Vorsorgevollmacht kostenfrei erstellen, abspeichern und ausdrucken. Über Ihren persönlichen Nutzer-Account haben Sie außerdem jederzeit die Möglichkeit, Ihre Vollmacht und andere wichtige Vorsorgedokumente zu aktualisieren und mit anderen Personen zu teilen.
Rufen Sie in Ihrem persönlichen Nutzer-Account die Dokumenten-Übersicht auf. Hier klicken Sie auf den Button „Freigeben“ neben dem Dokument, das Sie teilen möchten. Im nächsten Schritt können Sie Namen und E-Mail-Adressen aller Personen eingeben, die eine Freigabe erhalten sollen. Die gewählten Vertrauenspersonen werden dann per E-Mail dazu eingeladen, sich in das November-Portal einzuloggen, um das Dokument einzusehen.
Sie können die Freigabe jederzeit per Mausklick widerrufen.
Mit Ihrer Unterschrift ist die Vorsorgevollmacht ohne Notar gültig. Lediglich um Befugnisse für Immobiliengeschäfte oder die Aufnahme eines Darlehens zu erteilen, benötigen Sie eine zusätzliche notarielle Vorsorgevollmacht.
Um Bankgeschäfte zu tätigen, verlangen viele Institute eine interne Konten-/Depotvollmacht. Bitte klären Sie diesen Punkt mit Ihrer Hausbank und lassen Sie sich gegebenenfalls eine interne Vollmacht für Ihren Bevollmächtigten ausstellen.
Es ist nie verkehrt, die Vorsorgevollmacht von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Insbesondere aber, wenn Sie nicht deutscher Staatsbürger sind, Vermögen im Ausland besitzen oder eine „Patchworkfamilie“ haben, empfehlen wir Ihnen, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Ihre Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Dokument, das Sie an einem sicheren Ort hinterlegen sollten. Anderenfalls könnte es verloren gehen.
1. Zuhause bei anderen Dokumenten
Bewahren Sie die Vollmacht in einem Schreibtisch, Aktenschrank o.ä. zusammen mit anderen wichtigen Unterlagen wie der Patientenverfügung, Betreuungsverfügung oder Bestattungsverfügung auf. Auf diese Weise kann die Vollmacht im Notfall schnell gefunden werden.
2. Beim Bevollmächtigten
Händigen Sie dem Bevollmächtigten zusätzlich eine Kopie Ihrer Vorsorgevollmacht aus. So kann die Vertrauensperson ihre Bevollmächtigung bei Bedarf rasch nachweisen.
3. Beim Notar
Alternativ können Sie die Vorsorgevollmacht auch bei einem Notar hinterlegen. Dafür berechnet der Notar allerdings Gebühren.
4. Registrierung beim Vorsorgeregister
Um ganz sicher zu gehen, sollten Sie Ihre Vollmacht zusätzlich beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) registrieren lassen. Dort wird nicht die Vollmacht selbst hinterlegt, sondern lediglich der zentrale Inhalt abgespeichert. Die Registrierung kostet zwischen 13 Euro und 18,50 Euro. Bei Bedarf kann das Betreuungsgericht auf die Daten im Vorsorgeregister zugreifen und so schnell sehen, dass eine Vorsorgevollmacht existiert.
Ja! Besonders, wenn Sie mehrere Kinder haben, empfiehlt es sich, ein Kind als Bevollmächtigten und die übrigen Kinder als Ersatzbevollmächtigte in einem Stufenverhältnis aufzunehmen. Den Ersatzbevollmächtigten können Sie auch bestimmte Kontrollrechte einräumen. Sofern dies gewünscht sein sollte, empfehlen wir Ihnen, sich anwaltlich beraten zu lassen.
Sie können auch festlegen, dass wichtige Entscheidungen wie z. B. der Verkauf einer Immobilie nur mit Zustimmung der Ersatzbevollmächtigten möglich sein soll. Dies vermeidet Streit innerhalb der Familie und sorgt für Transparenz.
Lassen Sie sich auch in diesem Fall von einem Anwalt beraten.
Als Alternative zur Vorsorgevollmacht können Sie auch eine Generalvollmacht erteilen. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht erteilen Sie damit jedoch uneingeschränkte Befugnisse im persönlichen wie im rechtlichen Bereich:
Die bevollmächtigte Person darf Sie in allen Rechtsangelegenheiten vertreten, Verhandlungen führen, Immobilien veräußern und Darlehen aufnehmen.
Ausgeschlossen sind lediglich „höchstpersönliche Angelegenheiten“ wie Heirat und Scheidung, das Aufstellen eines Testaments sowie das Ausüben das Wahlrechts.
Ein weiterer Unterschied: Die Generalvollmacht gilt auch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus, sofern sie nicht ausdrücklich befristet wird.
Aus den genannten Gründen ist aber auch das Missbrauchsrisiko bei einer Generalvollmacht höher. Sie wird daher in der Regel nur empfohlen, wenn Sie umfassendes Vermögen zu verwalten haben. In allen anderen Fällen ist eine Vorsorgevollmacht, in der Sie individuelle Befugnisse erteilen können, der sicherere Weg.
Im Zweifel empfehlen wir Ihnen, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Wenn Sie Ihre Vollmacht widerrufen möchten, lassen Sie sich unbedingt das Original von Ihrer Vertrauensperson zurückgeben und vernichten Sie es. Anderenfalls behält die Vollmacht ihre Gültigkeit. Lassen Sie außerdem Ihre Daten bei der Bundesnotarkammer löschen, sofern Sie sich dort registriert haben.
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