Vorsorgevollmacht zum Ausdrucken

Bestimmen Sie selbst, wer im Ernstfall für Sie handeln und wichtige
Entscheidungen treffen darf.

Bekannt aus:

Warum ist eine Vorsorgevollmacht wichtig?

Jeden Tag kann eine Situation eintreten, die Sie handlungsunfähig macht – ein schwerer Unfall mit Komafolge etwa oder eine Demenzerkrankung. Sollten Sie selbst keine rechtswirksamen Entscheidungen mehr treffen können, muss ein bevollmächtigter Vertreter für Sie entscheiden.

Vom Gericht bestellte Betreuer sind aber sehr teuer. Außerdem wissen Sie nicht, wer zu Ihrem Vertreter bestellt wird. Darum sollten Sie jetzt eine Vorsorgevollmacht erstellen. Sie wählen damit selbst eine Vertrauensperson aus, die im Notfall wichtige Entscheidungen für Sie treffen kann.

Sie bewahren Ihre Selbstbestimmung.

Eine selbst gewählte Vertrauensperson handelt und trifft Entscheidungen in Ihrem Sinne. Das ist im Ernstfall besser als eine Person, die Ihnen fremd ist.

Sie schützen Ihre eigenen Interessen.

Sie können selbst entscheiden, welche Befugnisse Sie erteilen und welche nicht. Die Vollmacht wird nach Ihren Bedürfnissen maßgeschneidert.

Sie schützt Ihre Familie.

Mit einer Vollmacht bleibt Ihre Familie in einer Notsituation handlungsfähig und kann wichtige Entscheidungen treffen – z. B. über Finanzen, Verträge und persönliche Angelegenheiten.

Welche Bereiche deckt die Vollmacht ab?

Die Vorsorgevollmacht von November wurde nach einer Vorlage des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz erstellt. Sie können Ihrer Vertrauensperson damit Befugnisse in allen Angelegenheiten erteilen (Generalvollmacht) oder in einzelnen Bereichen (Teilvollmacht):

„Auch Ehegatten, Kinder und andere Angehörige dürfen Sie rechtlich nicht in allen Punkten vertreten. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Deswegen eignet sich die Vorsorgevollmacht für jeden – egal, ob er Familie hat oder nicht.“

Christoph Basner und Robin Klemm, Gründer und Geschäftsführer

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung:
Was ist der Unterschied?

Eine Vorsorgevollmacht sollten Sie zusätzlich zur Patientenverfügung erstellen – nur so stellen Sie sicher, dass in jeder Situation Ihres Lebens Entscheidungen in Ihrem Sinne getroffen werden. Um Regelungslücken in der Vorsorgevollmacht 100-prozentig auszuschließen, empfiehlt es sich außerdem, eine ergänzende Betreuungsverfügung auszufüllen.

Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht

Betreuungsverfügung

Wer trifft die Entscheidungen?

Sie treffen eigene Entscheidungen und halten diese für Notsituationen festSie legen fest, wer in einer Notsituation stellvertretend Entscheidungen für Sie treffen sollSie schlagen vor, wer in einer Notsituation stellvertretend Entscheidungen für Sie treffen soll

Was deckt die Verfügung ab?

Fragen der medizinischen BehandlungAlle regelungsbedürftigen AngelegenheitenAlle regelungsbedürftigen Angelegenheiten

Wer bestimmt die Befugnisse?

Sie selbstSie selbstDas Betreuungsgericht

Für wen ist die Verfügung geeignet?

Für jedenFür jeden, auch als Ergänzung zur PatientenverfügungErgänzung bzw. Alternative zur Vorsorgevollmacht

Wer kontrolliert die Ausführung?

ggf. Vertrauensperson oder gesetzlicher BetreuerVertrauensperson entscheidet allein und unabhängigBetreuer wird gerichtlich bestätigt und kontrolliert

Wann ist die Verfügung rechtskräftig?

Mit Unterschrift gültig und rechtlich verbindlichMit Unterschrift gültig und rechtlich verbindlichNur eine Empfehlung. Betreuer muss vom Gericht bestätigt werden

Voraussetzung

Verfasser muss voll geschäftsfähig seinVerfasser muss voll
geschäftsfähig sein
Verfasser muss nicht voll geschäftsfähig sein

Warum sollte ich meine Vorsorgevollmacht bei November ausfüllen?

Bei November erhalten Sie Ihre Vorsorgevollmacht kostenlos. Sie müssen einfach nur den Vordruck ausfüllen, als PDF erstellen und die fertige Vorsorgevollmacht ausdrucken.

Und wenn sich meine Wünsche ändern …?

Bei November können Sie Ihre Vorsorgevollmacht und andere wichtige Dokumente speichern und jederzeit aktualisieren. Erstellen und verwalten Sie Ihre Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und weitere Vorsorgedokumente kostenfrei in unserem Vorsorgeportal:

„Wenn sich Ihre Wünsche ändern, können Sie jederzeit eine neue Vorsorgevollmacht ausdrucken. Entdecken Sie jetzt das Vorsorgeportal von November!“

Miriam Schalk, Teamleitung Bestattungen

Hier werden Ihre Fragen beantwortet

Auch Ehegatten, Kinder und andere Angehörige sind im Notfall nicht automatisch Bevollmächtigte, d. h. sie dürfen Sie rechtlich nicht in allen Punkten vertreten. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Deswegen eignet sich die Vorsorgevollmacht für jeden – egal, ob er Familie hat oder nicht.

Mit der Vorsorgevollmacht erteilen Sie weitreichende Befugnisse. Es ist daher unbedingt notwendig, dass Sie der bevollmächtigten Person zu 100 Prozent vertrauen. Wenn Sie sich nicht sicher sind oder niemanden haben, den Sie bevollmächtigen wollen, empfehlen wir Ihnen, stattdessen eine Betreuungsverfügung aufzusetzen. Ihr darin gewählter Vertreter untersteht der Kontrolle des Betreuungsgerichts.

Bei November können Sie Ihre Betreuungsverfügung kostenlos erstellen:

https://november.de/betreuungsverfuegung-pdf/

Im November-Portal können Sie eine Vorsorgevollmacht kostenfrei erstellen, abspeichern und ausdrucken. Über Ihren persönlichen Nutzer-Account haben Sie außerdem jederzeit die Möglichkeit, Ihre Vollmacht und andere wichtige Vorsorgedokumente zu aktualisieren und mit anderen Personen zu teilen.

Zum Vorsorge-Portal von November

Rufen Sie in Ihrem persönlichen Nutzer-Account die Dokumenten-Übersicht auf. Hier klicken Sie auf den Button „Freigeben“ neben dem Dokument, das Sie teilen möchten. Im nächsten Schritt können Sie Namen und E-Mail-Adressen aller Personen eingeben, die eine Freigabe erhalten sollen. Die gewählten Vertrauenspersonen werden dann per E-Mail dazu eingeladen, sich in das November-Portal einzuloggen, um das Dokument einzusehen.

Sie können die Freigabe jederzeit per Mausklick widerrufen.

Mit Ihrer Unterschrift ist die Vorsorgevollmacht ohne Notar gültig. Lediglich um Befugnisse für Immobiliengeschäfte oder die Aufnahme eines Darlehens zu erteilen, benötigen Sie eine zusätzliche notarielle Vorsorgevollmacht.

Um Bankgeschäfte zu tätigen, verlangen viele Institute eine interne Konten-/Depotvollmacht. Bitte klären Sie diesen Punkt mit Ihrer Hausbank und lassen Sie sich gegebenenfalls eine interne Vollmacht für Ihren Bevollmächtigten ausstellen.

Es ist nie verkehrt, die Vorsorgevollmacht von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Insbesondere aber, wenn Sie nicht deutscher Staatsbürger sind, Vermögen im Ausland besitzen oder eine „Patchworkfamilie“ haben, empfehlen wir Ihnen, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Ihre Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Dokument, das Sie an einem sicheren Ort hinterlegen sollten. Anderenfalls könnte es verloren gehen.

1. Zuhause bei anderen Dokumenten
Bewahren Sie die Vollmacht in einem Schreibtisch, Aktenschrank o.ä. zusammen mit anderen wichtigen Unterlagen wie der Patientenverfügung, Betreuungsverfügung oder Bestattungsverfügung auf. Auf diese Weise kann die Vollmacht im Notfall schnell gefunden werden.

2. Beim Bevollmächtigten
Händigen Sie dem Bevollmächtigten zusätzlich eine Kopie Ihrer Vorsorgevollmacht aus. So kann die Vertrauensperson ihre Bevollmächtigung bei Bedarf rasch nachweisen.

3. Beim Notar
Alternativ können Sie die Vorsorgevollmacht auch bei einem Notar hinterlegen. Dafür berechnet der Notar allerdings Gebühren.

4. Registrierung beim Vorsorgeregister
Um ganz sicher zu gehen, sollten Sie Ihre Vollmacht zusätzlich beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) registrieren lassen. Dort wird nicht die Vollmacht selbst hinterlegt, sondern lediglich der zentrale Inhalt abgespeichert. Die Registrierung kostet zwischen 13 Euro und 18,50 Euro. Bei Bedarf kann das Betreuungsgericht auf die Daten im Vorsorgeregister zugreifen und so schnell sehen, dass eine Vorsorgevollmacht existiert.

Ja! Besonders, wenn Sie mehrere Kinder haben, empfiehlt es sich, ein Kind als Bevollmächtigten und die übrigen Kinder als Ersatzbevollmächtigte in einem Stufenverhältnis aufzunehmen. Den Ersatzbevollmächtigten können Sie auch bestimmte Kontrollrechte einräumen. Sofern dies gewünscht sein sollte, empfehlen wir Ihnen, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Sie können auch festlegen, dass wichtige Entscheidungen wie z. B. der Verkauf einer Immobilie nur mit Zustimmung der Ersatzbevollmächtigten möglich sein soll. Dies vermeidet Streit innerhalb der Familie und sorgt für Transparenz.

Lassen Sie sich auch in diesem Fall von einem Anwalt beraten.

Als Alternative zur Vorsorgevollmacht können Sie auch eine Generalvollmacht erteilen. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht erteilen Sie damit jedoch uneingeschränkte Befugnisse im persönlichen wie im rechtlichen Bereich:

Die bevollmächtigte Person darf Sie in allen Rechtsangelegenheiten vertreten, Verhandlungen führen, Immobilien veräußern und Darlehen aufnehmen.

Ausgeschlossen sind lediglich „höchstpersönliche Angelegenheiten“ wie Heirat und Scheidung, das Aufstellen eines Testaments sowie das Ausüben das Wahlrechts.

Ein weiterer Unterschied: Die Generalvollmacht gilt auch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus, sofern sie nicht ausdrücklich befristet wird.

Aus den genannten Gründen ist aber auch das Missbrauchsrisiko bei einer Generalvollmacht höher. Sie wird daher in der Regel nur empfohlen, wenn Sie umfassendes Vermögen zu verwalten haben. In allen anderen Fällen ist eine Vorsorgevollmacht, in der Sie individuelle Befugnisse erteilen können, der sicherere Weg.

Im Zweifel empfehlen wir Ihnen, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Wenn Sie Ihre Vollmacht widerrufen möchten, lassen Sie sich unbedingt das Original von Ihrer Vertrauensperson zurückgeben und vernichten Sie es. Anderenfalls behält die Vollmacht ihre Gültigkeit. Lassen Sie außerdem Ihre Daten bei der Bundesnotarkammer löschen, sofern Sie sich dort registriert haben.

Bekannt aus: