Jetzt Betreuungsverfügung online ausfüllen
Schlagen Sie selbst Ihren Vertreter für Notsituationen vor – eine sichere Betreuung, vom Gericht kontrolliert.
- Kostenfrei und einfach auszufüllen
- Ausdrucken, unterschreiben – fertig
- Gültig ohne Notar
Warum ist eine Betreuungsverfügung wichtig?

Jeder Mensch kann in eine Notsituation geraten, in der er nicht mehr rechtswirksam handeln kann – wenn er z. B. an Demenz erkrankt oder nach einem Unfall im Koma liegt. Für solche Situationen setzen viele Menschen eine Vorsorgevollmacht auf. Darin legen sie fest, wer sie gesetzlich vertreten soll.

Problematisch wird es allerdings, wenn die Vollmacht bestimmte Lebensbereiche nicht hinreichend abdeckt oder vollständig ungültig wird. Das kann z. B. passieren, wenn Zweifel an Ihrer Geschäftsfähigkeit aufkommen. In solchen Fällen legt das Gericht einen gesetzlichen Betreuer fest.
Aus diesem Grund ist es sinnvoll, zusätzlich eine Betreuungsverfügung auszufüllen. Sie schlagen darin selber vor, wer bei einer Unwirksamkeit der Vorsorgevollmacht Ihre Betreuung übernehmen soll. Dadurch verhindern Sie, dass das Betreuungsgericht eine völlig fremde Person einsetzt oder jemanden, den Sie nicht mögen.
Eine Betreuungsverfügung ist außerdem eine sinnvolle Alternative zur Vorsorgevollmacht, wenn Sie niemanden haben, dem Sie voll und ganz vertrauen können. Der gesetzliche Vertreter wird vom Betreuungsgericht eingesetzt und kontrolliert. Er muss im Zweifel über jede Entscheidung Rechenschaft ablegen.
Für wen eignet sich die Betreuungsverfügung?
Die Betreuungsverfügung ist eine sinnvolle Ergänzung für jeden, der eine Vorsorgevollmacht erstellt. Sie behält nämlich auch dann ihre Gültigkeit, wenn Sie nicht mehr geschäftsfähig sind. Dadurch macht sie die Bestimmungen aus Ihrer Vorsorgevollmacht „wasserdicht“.
Außerdem stellt die Betreuungsverfügung eine gute Alternative zur Vorsorgevollmacht dar, wenn Sie keinem Ihrer Angehörigen voll und ganz vertrauen. Ein gesetzlicher Betreuer wird vom Gericht eingesetzt und kontrolliert. Im Zweifel muss er jede Entscheidung und jede Ausgabe vor dem Betreuungsgericht rechtfertigen.
Ist mein Vorschlag für das Betreuungsgericht verpflichtend?
Ihre Empfehlung eines gesetzlichen Betreuers ist für das Gericht nicht verbindlich. Die Eignung der gewünschten Person wird zunächst sorgfältig geprüft. Wenn jedoch nichts dagegen spricht, wird das Betreuungsgericht Ihrem Wunsch gerne nachkommen.
Brauche ich die Unterschrift eines Notars?
Die Betreuungsverfügung ist mit Ihrer Unterschrift auch ohne Notar wirksam. Es empfiehlt sich jedoch, das Dokument beglaubigen zu lassen, damit es später nicht angezweifelt und für ungültig erklärt werden kann.
Wenn es komplizierte Regelungen in der Betreuungsverfügung gibt, Vermögen vorhanden ist oder bei Streitigkeiten in der Familie empfiehlt es sich in jedem Fall, rechtlichen Rat einzuholen.
TIPP: Bei den Betreuungsbehörden besteht die Möglichkeit, die Unterschrift des Vollmachtgebers für 10 Euro beglaubigen zu lassen. Das ist weitaus günstiger als die Kosten für einen Notar.
Was ist der Unterschied?
Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind wichtige Dokumente, die sich gegenseitig ergänzen. Zusammen stellen sie sicher, dass in jeder Situation Ihres Lebens Entscheidungen in Ihrem Sinne getroffen werden.
Patientenverfügung | Vorsorgevollmacht | Betreuungsverfügung | |
Wer trifft die Entscheidungen? | Sie treffen eigene Entscheidungen und halten diese für Notsituationen fest | Sie legen fest, wer in einer Notsituation stellvertretend Entscheidungen für Sie treffen soll | Sie schlagen vor, wer in einer Notsituation stellvertretend Entscheidungen für Sie treffen soll |
Was deckt die Verfügung ab? | Fragen der medizinischen Behandlung | Alle regelungsbedürftigen Angelegenheiten | Alle regelungsbedürftigen Angelegenheiten |
Wer bestimmt die Befugnisse? | Sie selbst | Sie selbst | Das Betreuungsgericht |
Für wen ist die Verfügung geeignet? | Für jeden | Für jeden, auch als Ergänzung zur Patientenverfügung | Ergänzung bzw. Alternative zur Vorsorgevollmacht |
Wer kontrolliert die Ausführung? | Vertrauensperson oder gesetzlicher Betreuer | Vertrauensperson entscheidet allein und unabhängig | Betreuer wird gerichtlich bestätigt und kontrolliert |
Wann ist die Verfügung rechtskräftig? | Mit Unterschrift gültig und rechtlich verbindlich | Mit Unterschrift gültig und rechtlich verbindlich | Nur eine Empfehlung. Betreuer muss vom Gericht bestätigt werden |
Voraussetzung | Verfasser muss voll geschäftsfähig sein | Verfasser muss voll geschäftsfähig sein |
Verfasser muss nicht voll geschäftsfähig sein |

Jetzt Betreuungsverfügung erstellen
Füllen Sie jetzt Ihr persönliches Dokument aus, damit Ihre Interessen in jeder Situation geschützt bleiben.
Häufige Fragen
Die Betreuungsverfügung ist eine sinnvolle Ergänzung zur Vorsorgevollmacht. Sollte die Vollmacht ungültig werden oder bestimmte Lebensbereiche nicht hinreichend abdecken, bestellt das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer. Mit der Betreuungsverfügung können Sie für solche Fälle selbst eine Person Ihres Vertrauens als Betreuer vorschlagen.
Eine Betreuungsverfügung stellt außerdem eine Alternative zur Vorsorgevollmacht dar, wenn Sie niemanden haben, dem Sie voll und ganz vertrauen. Der gesetzliche Betreuer muss dem Gericht nämlich Rechenschaft über seine Entscheidungen ablegen.
Ihre Empfehlung eines gesetzlichen Betreuers ist für das Gericht nicht verbindlich. Die Eignung der gewünschten Person wird zunächst sorgfältig geprüft. Wenn jedoch nichts dagegen spricht, wird das Betreuungsgericht Ihrem Wunsch gerne nachkommen.
Die Betreuungsverfügung ist mit Ihrer Unterschrift auch ohne Notar wirksam. Es empfiehlt sich jedoch, das Dokument beglaubigen zu lassen, damit es später nicht angezweifelt und für ungültig erklärt werden kann.
Wenn es komplizierte Regelungen in der Betreuungsverfügung gibt, Vermögen vorhanden ist oder bei Streitigkeiten in der Familie empfiehlt es sich in jedem Fall, rechtlichen Rat einzuholen.
Wenn Sie Ihre Verfügung widerrufen möchten, lassen Sie sich unbedingt das Original von Ihrer Vertrauensperson zurückgeben und vernichten Sie es. Anderenfalls behält das Dokument seine Gültigkeit. Lassen Sie außerdem Ihre Daten bei der Bundesnotarkammer löschen, sofern Sie sich dort registriert haben.